Schülerjobs und Ferienjobs: Was dein Kind verdienen darf – und ab wann

Es gibt diesen einen Moment, den vergisst man nicht: das erste selbst verdiente Geld in der Hand. Nicht Taschengeld, nicht geschenkt – sondern erarbeitet. Plötzlich fühlt sich ein Zwanziger ganz anders an.

Wenn dein Kind in den Ferien jobben will, ist das also erstmal eine richtig gute Nachricht. Es will Verantwortung übernehmen, eigenes Geld machen, ein Stück selbstständiger werden. Damit das entspannt läuft, lohnt sich ein Blick auf ein paar Spielregeln – die schützen nämlich, statt zu bremsen.

Kurz gesagt: Unter 13 ist Jobben tabu. Von 13 bis 15 sind leichte Tätigkeiten erlaubt – mit Erlaubnis der Eltern, höchstens zwei Stunden am Tag. Ab 15 darf dein Kind in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr richtig mitarbeiten (max. 8 Stunden am Tag). Es geht um Erfahrung, erstes eigenes Geld und ein gesundes Maß.

Ab welchem Alter darf dein Kind jobben?

Hier sorgt das Jugendarbeitsschutzgesetz für klare Verhältnisse. Die Grundregel: Kinderarbeit ist verboten – aber es gibt sinnvolle Ausnahmen.

  • Unter 13: kein Job. Punkt.
  • 13 bis 15 Jahre: leichte, passende Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern – höchstens zwei Stunden täglich (in der Landwirtschaft drei), zwischen 8 und 18 Uhr, und nie während der Schulzeit. Klassiker: Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, im Garten oder bei der Ernte helfen.
  • 15 bis 18 Jahre: In den Ferien darf dein Kind bis zu vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten, maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche, zwischen 6 und 20 Uhr.

Schwere Lasten, gefährliche Maschinen oder Arbeiten ganz allein außer Sicht- und Rufweite sind tabu. Diese Regeln sind kein Bürokratie-Kram – sie sorgen dafür, dass aus der schönen Erfahrung kein Stress wird. Mehr Details haben auch die Hinweise des Niedersächsischen Sozialministeriums.

Welche Jobs passen – und machen sogar Spaß?

Je nach Alter und Typ ist eine Menge möglich. Ein paar Ideen, mit denen schon viele angefangen haben:

  • Klassiker: Zeitungen und Prospekte austragen, Nachhilfe, Babysitten, mit dem Hund vom Nachbarn raus
  • Im Grünen: Rasen mähen, Garten machen, bei der Ernte helfen
  • Ab 15/16: Regale einräumen, Eisdiele, Café, Kiosk, Aushilfe im Einzelhandel
  • Nachbarschaftshilfe: Einkäufe erledigen, Blumen gießen, beim Umzug helfen

Das Schöne: Vieles davon fängt direkt vor der Haustür an. Frag im Bekanntenkreis, häng einen Zettel im Supermarkt aus – oft ergibt sich der erste Job ganz ohne große Bewerbung.

Was bleibt am Ende vom Verdienst?

Die gute Nachricht: Bei einem kurzen Ferienjob bleibt vom Brutto meist fast alles übrig. Wird doch Lohnsteuer einbehalten, holt man sie sich später über die Steuererklärung in der Regel zurück. Und ein kurzfristiger Ferienjob ist normalerweise auch sozialversicherungsfrei.

Du musst dafür kein Steuerprofi sein – aber es ist ein perfekter Anlass, mit deinem Kind zum ersten Mal über Brutto, Netto und „was mache ich jetzt mit dem Geld?“ zu reden.

Mehr als Geld – was dein Kind dabei mitnimmt

Und genau hier liegt der eigentliche Schatz. Ein Ferienjob bringt nicht nur ein paar Scheine. Er bringt das Gefühl: „Ich kann was. Ich werde gebraucht. Ich hab mir das selbst erarbeitet.“

Dein Kind lernt nebenbei, pünktlich zu sein, dranzubleiben, mit Menschen klarzukommen – und es spürt zum ersten Mal, wie viel Arbeit hinter einem Geldschein steckt. Das verändert den Blick aufs Geld mehr als jede Ermahnung. Und es macht stolz. Zu Recht.

Und jetzt: Handy weg. Das Leben ist zu kurz, um es nur im Internet zu verbringen.